§ § Rechtliches § §

 

Bereits am 02.03.2004 hat das Bundesverfassungsgericht (AZ:1BvR 784/03) entschieden, das in Deutschland geistiges (spirituelles) Heilen erlaubt ist, auch ohne die Voraussetzung Arzt, Heilpraktiker, Psychologe oder Psychotherapeut sein zu müssen. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. Reikianwendungen und andere alternative Heilmethoden die dem geistigen, spirituellen, und energetischem Heilen entsprechen, dürfen nur angewandt werden, um ausschließlich die Selbstheilungskräfte des Patienten anzuregen. Es ist untersagt als Heiler Heilungsversprechen irgendwelcher Art zu geben, sowie Diagnosen zu stellen, selbst nicht wenn man bei der energetischen Behandlung z. B. Störfelder bei bestimmten Organen feststellt. Man darf allerdings darauf Hinweisen, damit sich der Patient zur Sicherheit bei einem Arzt oder Heilpraktiker vorstellen und untersuchen lassen sollte, da die energetische Behandlung keine ärztliche Behandlung, Therapie oder Diagnose ersetzt.

 

Um die Patienten dem entsprechend zu informieren sollte man in den Behandlungsräumen einen entsprechenden Aushang anbringen. Noch besser und am sichersten ist es, wenn man sich vor der ersten Behandlung eine Erklärung unterschreiben lässt, die folgenden Inhalt hat:

 

 

Anderes gilt bei Fernbehandlungen. Trotz obigen Hinweisen gilt das Fernbehandlungen gegen Geld nicht gestattet sind, dies dürfen auch Ärzte nicht, da es dem Patienten bei einer Fernbehandlung unmöglich ist festzustellen, ob die Leistung, also die Behandlung wirklich erbracht wurde. Lediglich die der Behandlung begleitenden Zeitaufwände für geführte Telefonate oder Emailberatungen kann man sich entgelten lassen, denn diese sind ja auch nachweisbar.

Spenden für eine karikative Organisation nach Wahl des Patienten (in welcher Höhe kann der Patient selbst entscheiden), ist jedoch durchaus zulässig. - Mehr Rechtliches und weitere Infos finden Sie beim Dachverband Geistiges Heilen (DGH) hier: www.dgh-ev.de

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